Der erfolgreiche Kinofilm „Manta Manta – Zwoter Teil“ von Til Schweiger (59) sieht sich Ärger vor Gericht gegenüber. Es geht um Geld und mehr als 30 Jahre alte Vereinbarungen, die angeblich nicht eingehalten wurden.
Stefan Cantz (67), ein renommierter Drehbuchautor, der unter anderem zahlreiche „Tatort“-Krimis geschrieben hat, hat nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ Klage gegen die Produktionsfirma Constantin Film beim Landgericht München I eingereicht. Er fordert Nachzahlungen für seine Arbeit als Drehbuchautor des Kultfilms „Manta Manta“ (1991), der mehr als eine Million Kinozuschauer anzog, und beklagt eine „Verletzung des Bearbeitungsrechts“.
Der Grund für die Klage ist folgender: Cantz behauptet, bei der Fortsetzung „Manta Manta – Zwoter Teil“ (derzeit im Kino und bereits über 1,8 Millionen Zuschauer) nicht angemessen berücksichtigt worden zu sein, was sein Mitspracherecht und seine finanzielle Beteiligung betrifft.
Cantz, der vor über 20 Jahren zusammen mit seinem Kollegen Jan Hinter (71) den erfolgreichen „Tatort“ aus Münster mit Jan Josef Liefers (58) und Axel Prahl (63) ins Leben rief, schrieb das Drehbuch für den ersten „Manta“-Film. Die Opel-Komödie verwandelte den damaligen „Lindenstraße“-Star Til Schweiger in einen Kinohelden.
Laut SZ gab Cantz an, dass weder Schweiger noch Constantin Film ihm von den Plänen für eine Fortsetzung mitgeteilt hätten. Der Autor fordert nun eine Beteiligung an den späteren Einnahmen des über 30 Jahre alten Kultfilms. Seine Argumentation lautet, dass seine damalige Vergütung im Missverhältnis zu den erhaltenen Honoraren stehe.
Zusätzlich verlangt Cantz Schadensersatz für die Fortsetzung. Seine Anwälte berufen sich dabei auf Vereinbarungen, wonach Constantin Film lediglich das Recht gehabt hätte, ein Remake zu drehen. Eine Fortsetzung mit ihm als Autor der Geschichte um den Manta-Fahrer Bertie (Schweiger) hätte demnach abgestimmt werden müssen.
Eine Anfrage der BILD an Til Schweiger blieb unbeantwortet. Ein Sprecher von Constantin Film äußerte sich gegenüber der BILD wie folgt: „Constantin Film äußert sich grundsätzlich nicht zu laufenden rechtlichen Verfahren.“
Cantz selbst betrachtet seine Klage als wichtiges Signal gegen Missstände im Umgang mit Drehbuchautoren. Er sagte: „Der Vorgang ist leider ein typisches Beispiel dafür, wie man in der deutschen Filmindustrie mit Drehbuchautoren umgeht. Das ärgert mich, und dagegen möchte ich ein Zeichen setzen. Meine Hoffnung ist, dass diese Klage auch andere Autoren motiviert, sich in dieser Branche nicht alles gefallen zu lassen. Man kann sich wehren.“