Die sportliche Zukunft von Polizeihauptkommissar Bülent L.-K. (48) beim TSV Mariendorf ist ungewiss, nachdem ein Haftbefehl gegen ihn erlassen wurde. Die Vorwürfe wiegen schwer: Am 19. Juli soll er gemeinsam mit einem bislang unbekannten Komplizen einen Autofahrer (62) bei einer Fahrzeugkontrolle am Messedamm in Charlottenburg ausgeraubt haben, außerhalb seiner Dienstzeit. Die erbeutete Summe belief sich auf 57.000 Euro.
Wie die BILD berichtet, laufen die Ermittlungen gegen ihn wegen bewaffneten Raubes, da Bülent L.-K. bei der mutmaßlichen Kontrolle seine Dienstwaffe trug. „Das Führen der Waffe reicht schon aus für schweren Raub“, erklärte Oberstaatsanwalt Sebastian Büchner. Zusätzlich soll das Opfer mit Handschellen gefesselt und während der Durchsuchung in ein Polizeiauto gesetzt worden sein.
Der Beraubte bemerkte den Diebstahl des Geldes angeblich erst, als er bei der Polizei nach den sichergestellten Gegenständen fragte, wodurch der Coup aufgedeckt wurde. Von Bülent L.-K. waren lediglich zwei Mobiltelefone vermerkt und quittiert. Warum der Mann ins Visier des Zivilfahnders geriet, ist noch unklar. Oberstaatsanwalt Büchner sagte: „Ob das Geld ihm gehörte oder er es für jemand anderen transportierte, wird noch ermittelt.“
In seinem Umfeld herrscht Unverständnis über den beschuldigten Kommissar. Kollegen von seinem Arbeitsplatz bei der Fachdienststelle AGIA (Arbeitsgebiet interkulturelle Aufgaben) im Abschnitt 51 in der Friesenstraße, wo er arbeitete, äußerten sich verwundert. Dort werden Fälle von illegaler Einreise, illegaler Prostitution und unverzolltem Zigarettenhandel bearbeitet. Ein Bekannter des Beschuldigten als Fußballspieler kommentierte: „Es ist kaum zu glauben, dass er seine Beamtenlaufbahn und Pensionsansprüche aufs Spiel setzt und bei Gelegenheit zum Räuber wird.“
Aktuell muss Polizeihauptkommissar Bülent L.-K. sich einmal wöchentlich auf einer Wache in Zehlendorf melden. Der Haftbefehl wurde vorerst unter Auflagen ausgesetzt, sodass er vorerst nicht ins Gefängnis muss. Bei einer Verurteilung drohen ihm mindestens drei Jahre Gefängnis und die Entlassung aus dem Polizeidienst.